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Therapie-Sitzung
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Psychotherapie:
Kassenzugelassen oder Privat?

Ein kleiner Überblick über 

Unterschiede und Möglichkeiten

In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, psychotherapeutische Unterstützung zu erhalten – sowohl über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die private Krankenversicherung (PKV) als auch über Selbstzahler-Angebote, zum Beispiel bei Heilpraktiker:innen für Psychotherapie.

Kassenzugelassene Therapie

Therapien, die von den Krankenkassen übernommen werden, werden in der Regel von psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeut:innen durchgeführt. Dazu gehören Fachärzt:innen für Psychiatrie, Psychosomatische Medizin oder Kinder- und Jugendpsychiatrie. Auch Ärzt:innen anderer Fachrichtungen können nach einer Zusatzweiterbildung in Psychotherapie oder Psychoanalyse psychotherapeutisch tätig sein. Ärztliche Psychotherapeut:innen dürfen bei psychischen Erkrankungen Medikamente verschreiben und mögliche körperliche Ursachen berücksichtigen.

Bei bestimmten psychischen Erkrankungen – etwa Depressionen, schwere Angststörungen oder komplexe psychische Probleme – ist eine Behandlung durch zugelassene Psychotherapeut:innen oder Ärzt:innen besonders wichtig. Nur sie können die notwendige medizinische Abklärung, medikamentöse Begleitung und engmaschige Überwachung sicherstellen.

Private, approbierte Therapie

Es gibt auch Therapeut:innen ohne Kassensitz – zum Beispiel private approbierte Psychotherapeut:innen oder Ärzt:innen mit psychotherapeutischer Ausbildung, die ebenfalls psychische Erkrankungen behandeln. Der Hauptunterschied zur Kassentherapie liegt in der privaten Praxis und Abrechnung: Patient:innen tragen die Kosten zunächst selbst und erhalten ggf. eine Rückerstattung von der PKV, abhängig vom Tarif oder tragen als Kassenpatient die Leistung komplett als Selbstzahler.

Private Therapie durch Heilpraktiker:innen für Psychotherapie (HPP)

Heilpraktiker:innen arbeiten flexibel, individuell und methodenoffen und stehen häufig in Kooperation mit Ärzt:innen oder anderen Fachdisziplinen, um eine umfassende Versorgung zu gewährleisten. Sie bringen fundierte Ausbildungen und praktische Erfahrung mit und setzen ihre Methoden gezielt entsprechend den Bedürfnissen der Patient:innen ein. Ihr Angebot richtet sich vor allem an leichtere bis moderate psychische Probleme und kann die Behandlung durch approbierte Therapeut:innen oder Ärzt:innen ergänzen, wenn dies sinnvoll ist. Schwere Erkrankungen oder medikamentöse Behandlungen gehören jedoch nicht zu ihrem Tätigkeitsbereich.

Beantragung und Vorgaben bei GKV und PKV

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und den meisten privaten Krankenversicherungen (PKV) gibt es oft feste Vorgaben und Abläufe für die Beantragung von Psychotherapie, z. B. Antragsformulare, Gutachten oder vorherige Diagnostik. Behandlungen werden in der Regel nur übernommen, wenn sie von approbierten Psychotherapeut:innen in anerkannten Richtlinienverfahren (z. B. Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse) durchgeführt werden und die jeweiligen Tarif- oder Kassenbedingungen erfüllt sind.

Bei Heilpraktiker:innen für Psychotherapie gibt es hingegen keine standardisierten Beantragungsverfahren. Leistungen werden von  GKV und PKV nicht übernommen; bei privaten Zusatzversicherungen hängt die Kostenerstattung von Vertrag, Tarif und der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Patient:innen tragen hier meist die Kosten zunächst selbst, eine Rückerstattung wird von der Versicherung geprüft.

Welche Form ist sinnvoll?

Die Wahl hängt nicht nur von Kosten, Wartezeiten oder Flexibilität ab, sondern auch von Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Anliegen und der Schwere Ihres Problems. Bei schwereren oder komplexen Erkrankungen ist eine Kassentherapie oder private Behandlung durch approbierte Therapeut:innen dringend zu empfehlen, während leichtere oder moderate psychische Anliegen oft auch gut über Heilpraktiker:innen begleitet werden können. Heilpraktiker:innen können hier unterstützend arbeiten, oft in enger Kooperation mit Ärzt:innen oder anderen Fachdisziplinen, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. Alle Wege haben ihre Berechtigung – wichtig ist, dass Sie die Unterstützung finden, die Ihnen wirklich weiterhilft.

Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg passend ist, können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an mich wenden, um gemeinsam die beste Form der Unterstützung für Ihre Situation zu klären.

 

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Wenn es ganz dringend wird

Es kann Momente geben, in denen Gefühle sehr überwältigend sind und kaum auszuhalten scheinen, dann ist es gut und wichtig, nicht alleine damit zu bleiben. Bitte zögern Sie nicht, Unterstützung anzunehmen, denn es ist völlig in Ordnung, sich Hilfe zu holen. 

In akuten Situationen stehen Ihnen rund um die Uhr folgende Anlaufstellen zur Verfügung:

Kassenzugelassene Psychotherapie

Durchführende:

Zugang: 

Erstkontakt über Sprechstunde, 2–4 probatorische Sitzungen zur Klärung von Diagnose, Verfahren und Beziehung

Antragsverfahren: 

Therapie muss von der Krankenkasse (ggf. zusätzlich durch Gutachter) bewilligt werden

Therapieformen: 

Nur die anerkannten Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte, analytische, systemische Therapie)

Sitzungsdauer: 

Festgelegt auf 50 Minuten

Stundenkontingent: 

Kurzzeittherapie bis 24 Sitzungen,

Langzeittherapie je nach Verfahren bis zu 60–300 Stunden

Akutbehandlung: 

Möglichkeit für bis zu 24 Einheiten à 25 Minuten bei dringendem Bedarf

Wartezeiten: 

Häufig mehrere Monate bis zum Beginn einer regulären Therapie

Kosten: 

Werden in der Regel vollständig von der Krankenkasse übernommen

Einsatzbereich: 

Besonders wichtig bei bestimmten oder, schweren Krankheitsbildern sowie notwendiger medikamentöser Begleitung

Durchführende:

Zugang: 

Termine sind meist kurzfristig verfügbar, ohne lange Formalitäten

Antragsverfahren: 

Keine Anträge nötig; Dauer und Rhythmus bestimmt der Klient in Absprache mit Therapeuten

Therapieformen: 

Flexible Kombination verschiedener Ansätze, individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt

Sitzungsdauer: 

Nach Absprache, meist 60, 75 oder 90 Minuten

Stundenkontingent: 

Umfang und Inhalte richten sich nach Anliegen und persönlichen Bedürfnissen des Klienten

Akutbehandlung: 

Zeitnaher Beginn bei Bedarf, oft innerhalb weniger Tage möglich

Wartezeiten: 

In der Regel kurzfristig verfügbar

Kosten: Selbstzahler-Honorare, teilweise Erstattung durch private Zusatzversicherungen möglich

Einsatzbereich: 

Sinnvoll für frühzeitige Unterstützung,individuelle Begleitung und als Ergänzung zu einer Kassentherapie

Heilpraktiker:innen für Psychotherapie dürfen nur bestimmte psychische Störungsbilder behandeln. Schwerwiegendere Erkrankungen oder solche, die eine medizinische oder medikamentöse Begleitung erfordern, fallen in den Bereich zugelassener Psychotherapeut:innen oder Ärzt:innen.

Private Psychotherapie im Selbstzahlerbereich

Hinweis: Die dargestellten Informationen dienen der lediglich der allgemeinen Orientierung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit oder individuelle Anwendbarkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Genauere Details zu Leistungen, Kostenübernahme und Verfahren erfahren Sie z.B.bei Ihrer Krankenkasse. 

Für weitere Informationen und individuelle Orientierung können Ratsuchende sich auch direkt an die Psychotherapeutenkammer Saarland – Bereich für Ratsuchende wenden.

Weitere Informationen zu Heilpraktiker:innen für Psychotherapie, deren Kompetenzen und Berufsstandards finden Sie beim Verband der Heilpraktiker:innen für Psychotherapie (VFP)

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